Ingenieurleistungen für WU-Bauwerke - Beton
Ingenieurbüro Stewering - Mattenstahl

Ingenieurleistungen für WU-Bauwerke

Beratung


Die Leistungen richten sich an Bauherren, Architekten, Ingenieurbüros und Vertreter von Baufirmen. Schwerpunkt sind Fragestellungen zur Gebrauchstauglichkeit in Bezug auf die Dichtigkeit von WU-Bauwerken und dichten Bauwerken. Auch vermeintlich kleine und einfache Fragen von privaten  Bauherren werden gerne beantwortet.

Koordination


WU-Bauwerke (Weisse Wannen) sind Gemeinschaftswerke, an denen unterschiedliche Fachleute beteiligt sind. Entsprechend der WU-Richtlinie 2017 obliegt die Koordination der Planung für ein WU-Bauwerk dem Objektplaner. Aufgrund der Komplexität, des erforderlichen Fachwissens und des sich fortlaufend ändernden Stands der Technik sucht dieser vermehrt fachliche Unterstützung. Zum Leistungsbild des Büros gehört die Beratung und Unterstützung bei der Koordination von WU-Planungen.

Fach- und Tragwerksplanung


ÜBERBLICK

  • WU-Bauwerke, Parkhäuser und Tiefgaragen sowie Betonbauwerke in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  • Planung/Fachplanung für die Leistungsphasen Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung
  • Kooperation mit einem größeren Planungsbüro bei umfangreichen Planungsleistungen

INFORMATIONEN

Die Bezeichnung Fachplaner für WU-Bauwerke und dichte Bauwerke ist nicht geschützt. In Fachkreisen wird darüber diskutiert, ob ein Qualifizierungs- und Zertifizierungssystem für WU‑Fachplaner geschaffen werden soll. Auch wenn es dieses noch nicht gibt, wird die Fachplanung vermehrt von Experten in diesem Bereich angeboten.

Die Anforderungen an dichte Betonbauwerke sind in den letzten Jahrzehnten gestiegen. Dies gilt sowohl für Betonbauwerke, die Schutz der Umwelt vor wassergefährdenden Stoffen bieten, als auch für Untergeschosse in Wohn- und Bürogebäuden, die heute oft hochwertig genutzt werden. Die Komplexität der Vorschriften und Entwurfs- und Bemessungsansätze ist deutlich gestiegen und diese unterliegen stetig Änderungen.

Mit dem Entstehen von Fachplanern wird darauf reagiert, dass sich die Komplexität der Planung erhöht hat. Fachplaner werden gezielt hinzugezogen, um das notwendige Expertenwissen für eine mangelfreie Planung dichter Betonbauwerke einzubringen.

Der Fachplaner wird direkt vom Bauherrn oder auf Empfehlung des Tragwerkplaners oder Objekt­planers bestellt. Die bauausführende Firma kann ebenfalls an den Fachplaner herantreten.

Zu Beginn der Planung, also in der Entwurfsphase werden die entscheidenden Weichen gestellt. Die Vorteile, die die Einschaltung eines Fachplaners für die Gesamtplanung mit sich bringt, sind umso größer, je früher er eingebunden wird. Bei einer späteren Einschaltung kann er häufig nur noch korrigierend wirken. Bereits erfolgte Planungen, die dem Bedarf nicht entsprechen, sind dann hinfällig und neue Planungen müssen erbracht werden. Um Verzögerungen im Planungsablauf zu minimieren, ist daher eine frühe Einbindung des Fachplaners geboten.

Die Kosten, die für die Leistung des Fachplaners entstehen, sind sichtbarer als die, die durch ihn eingespart werden. Das kann einen Bauherrn davon abschrecken, einen Fachplaner für WU-Bauwerke und dichte Bauwerke hinzuzuziehen. Es gibt gewichtige Gründe, warum es sich dennoch lohnt, einen Fachplaner zu beauftragen.

Der Fachplaner sorgt für eine bedarfsgerechte Planung. Das heißt, dass das Bauwerk die Anforderungen, die an es gestellt werden, erfüllt. Damit werden Herstellungskosten eingespart, die aus einer Planung folgen, die dem Bauwerk mehr abverlangt als nötig oder die auf zu ungünstigen Annahmen beruht.

Bestimmte Bauwerksanforderungen, wie beispielweise Rissefreiheit, können durch unterschiedliche bauliche Maßnahmen erfüllt werden. Bei genauer Kenntnis der Wirkung und Kosten der ver­schiedenen Maßnahmen, kann Einfluss auf die Gesamtbaukosten genommen werden, indem in der Planung kostengünstige bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.

Beim Bauherrn wird ein mangelfreies Bauwerk geschuldet. Entstehen durch falsche Planungen Mängel wie unzulässige Rissbildung, muss der Bauherr sein Recht durch aufwendige und zeit­raubende Gerichtsverfahren durchsetzen. Bei Einschaltung eines Fachplaners ist die Wahr­scheinlichkeit, ein in Bezug auf die Dichtigkeit mangelfreies Bauwerk zu erhalten, hoch.

Die Richtlinie „Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton” (WU-Richtlinie) des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) gilt unabhängig von der Größe des Bauwerks, also auch für Einfamilienhäuser. Während man vor Jahrzehnten einen feuchten oder raumklimatisch ungünstigen Keller akzeptiert hat, sind die Anforderungen heute deutlich gestiegen. Häufiger Streitfall zwischen Bauherr und Planern sind unzureichend nutzbare Keller. Die aktuelle WU-Richtlinie ist 2018 erschienen und stellt hohe Anforderungen an die Planung. Den Mitarbeitern von kleinen bis mittel­großen Ingenieur- und Architekturbüros, die sich auf Wohngebäude wie Ein- und Mehrfamilienhäuser konzentriert haben, fehlt häufig die Zeit, sich eingehend mit dem Fachgebiet zu beschäftigen. Hier sollte die Hinzuziehung eines Fachplaners für WU-Bauwerke genauso selbstverständlich wie die Beauftragung eines Bodengutachters sein.

Für den unabhängigen Fachplaner steht das kostengünstige Gelingen der Bauaufgabe im Vorder­grund. Einbauteile, wie Fugenbänder gehören standardmäßig zum Bau von dichten Beton­bauwerken. Fachplaner, die nicht für einen bestimmten Hersteller tätig werden, sind unabhängig und frei von den wirtschaftlichen Interessen des Herstellers.

LEISTUNGSBILD

Es werden Planungen für Hochbauten, die unter die WU-Richtlinie fallen, Parkhäusern und Tief­garagen sowie Betonbauwerke in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen er­bracht.
Unter die WU-Richtlinie fallen alle WU-Betonbauwerke und -bauteile, die teilweise oder vollständig ins Erdreich eingebettet sind sowie Decken und Dächer. Wasserundurchlässige Betonkonstruktionen übernehmen dabei sowohl die lastabtragende als auch die abdichtende Funktion. Die Abdichtung erfolgt allein über die Betonflächen in Kombination mit einer Fugen- und Riss­abdichtung ohne dass zusätzliche Abdichtungs­maßnahmen notwendig werden.
Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) leitet sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ab. Ziel ist, dass keine wassergefährdenden Stoffe ins Grund­wasser gelangen. Zum Leistungsspektrum zählen Betonbauwerke, die unter das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fallen. Hierzu zählen Dichtflächen in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Flüssigkeiten (LAU-Anlagen), in Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden (HBV-Anlagen) und in Jauche-Gülle-Sickersäfte (JGS) –Anlagen.

Um zum wirtschaftlichen Erfolg beizutragen, steht eine bedarfsgerechte Planung im Vordergrund der Fachplanung. Das Ingenieurbüro Stewering ist unabhängig von Herstellerinteressen.Die Fachplanung wird für die Leistungsphasen Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung erbracht. Sie erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Beteiligten, insbesondere dem Tragwerks­planer. Auf der Grundlage einer Bedarfsanalyse, bei der Bauherrenwünsche berücksichtigt werden, wird ein Entwurfskonzept vorgeschlagen. Basierend auf dem festgelegten Entwurfskonzept übernimmt der Tragwerksplaner die Tragfähigkeitsnachweise. Nachweise der Gebrauchstauglichkeit im Hinblick auf die Dichtigkeit werden vom Ingenieurbüro Stewering im Rahmen der Fachplanung erbracht.

Die Gesamtplanung umfasst die Tragwerksplanung inklusive der Fachplanung WU / dichtes Bauwerk. Sie wird in Zusammenarbeit mit einem weiteren Ingenieurbüro erbracht. Die Objektplanung gehört nicht zum Leistungsbild.

Schadensgutachten


Zu den häufigen Schädigungen in WU-Bauwerken und dichten Betonflächen zählen unzulässige Rissbildung und Feuchteeintritt. Die Gebrauchstauglichkeit ist bei unzulässigem Feuchteeintritt eingeschränkt. Die Ursachen können sowohl in falscher Planung als auch mangelhafter Ausführung liegen.

Privatgutachten zu Fragen der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit im Zusammenhang mit WU-Bauwerken, Dichtflächen und Parkhäusern gehören zum Leistungsbild.

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