

Schadensgutachten
Zu den häufigen Schädigungen in WU-Bauwerken und dichten Betonflächen zählen unzulässige Rissbildung und Feuchteeintritt. Die Gebrauchstauglichkeit ist bei unzulässigem Feuchteeintritt eingeschränkt. Die Ursachen können sowohl in falscher Planung als auch mangelhafter Ausführung liegen.
Gutachten zu Fragen der Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit, auch im Zusammenhang mit WU-Bauwerken, Dichtflächen und Parkhäusern gehören zum Leistungsbild. Als öffentlich bestellte und vereidigte Gutachterin für Beton- und Stahlbetonbau werde ich von Gerichten und aus der Privatwirtschaft bestellt.
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